Geschäftsbedingungen
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cycle Growth B.V. (firmierend unter dem Namen Ebike4Delivery), mit Sitz und Geschäftsstelle in Singel 126 1015 AE) Amsterdam, Die Niederlande, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 94044589, Umsatzsteuer- Identifikationsnummer NL866615751B01.
Artikel 1 - Definitionen
(I) Käufer Jede Partei, die einen Mietvertrag mit Ebike4Delivery über den Kauf von Mietprodukten von Ebike4Delivery abschließt.
(ii) Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese allgemeinen Mietbedingungen.
(iii) Cycle Growth B.V. Die juristische Person, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendet und die einen Mietvertrag mit dem Kunden abschließt, abschließen wird oder abgeschlossen hat, auch Ebike4Delivery genannt.
(iv) Zusteller Natürliche Person, die auf Anweisung des Kunden Arbeiten für den (letzte Meile) Service des Kunden ausführt und das Mietprodukt nutzt.
(v) Mietvertrag Alle Vereinbarungen zwischen Ebike4Delivery und dem Kunden, in denen die Bereitstellung von Mietprodukten durch Ebike4Delivery an den Kunden vereinbart wird.
(vi) Mietzeitraum Der Zeitraum, in dem der Kunde berechtigt ist, das Mietprodukt zu nutzen.
(vii) Mietprodukt(e) Ein E-Bike, ein E-Scooter und/oder eine Batterie.
(viii) Angebote Alle Angebote, Offerten, Auftragsbestätigungen und/oder andere Äußerungen von Ebike4Delivery, die auf den Abschluss eines Mietvertrags mit dem Kunden abzielen.
(ix) Laufzeitzahlung Der Betrag, den der Kunde wöchentlich an Ebike4Delivery für die Nutzung und Wartung der Mietprodukte zu zahlen hat, wie im Mietvertrag angegeben.
Artikel 2 - Anwendbarkeit und Änderung
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Ebike4Delivery, Mietverträge und damit verbundene und/oder daraus resultierende (Folge-)Verträge zwischen Ebike4Delivery und dem Kunden.
2. Allgemeine Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit und werden ausdrücklich zurückgewiesen.
3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder dem Mietvertrag oder damit verbundenen Vereinbarungen werden nur schriftlich vereinbart.
4. Im Falle einer wesentlichen zwischenzeitlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Ebike4Delivery den Kunden spätestens zwei Monate vor Inkrafttreten der Änderung benachrichtigen. Innerhalb dieser Frist ist der Käufer berechtigt, den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen. Widerspricht der Käufer der angekündigten Änderung nicht innerhalb dieser Frist, so wird davon ausgegangen, dass der Käufer der Änderung zustimmt.
5. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Mietvertrags und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die Bestimmung des Mietvertrags Vorrang.
6. Alle Anhänge zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein integraler Bestandteil dieser Bedingungen.
Artikel 3 - Angebot und Abschluss des Mietvertrags
1. Alle Angebote von Ebike4Delivery sind unverbindlich, sofern von Ebike4Delivery nicht anders angegeben.
2. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit, der von ihm oder in seinem Namen an Ebike4Delivery übermittelten Informationen, auf die Ebike4Delivery sein Angebot gestützt hat.
3. Angebote von Ebike4Delivery sind für die im Angebot angegebene Laufzeit gültig. Wenn im Angebot keine Frist angegeben ist, gilt das Angebot für 14 Tage ab dem Datum, an dem das Angebot erstellt wurde.
4. Der Mietvertrag wird durch die schriftliche Annahme des Angebots oder die Unterzeichnung des Mietvertrags durch den Kunden abgeschlossen.
5. Vom Kunden vorgenommene Änderungen am Angebot werden nicht Bestandteil des Mietvertrags, es sei denn, die Änderungen werden von Ebike4Delivery schriftlich bestätigt.
6. Wenn Ebike4Delivery dem Käufer eine Bestätigung schickt, ist diese Bestätigung für den Inhalt und die Auslegung des Mietvertrags maßgeblich, vorbehaltlich offensichtlicher Fehler.
Artikel 4 - Preise
1. Alle im Angebot und im Mietvertrag genannten Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
2. Der Betrag der Laufzeit wird von Ebike4Delivery auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt bekannten Informationen und unter Berücksichtigung des gewünschten Mietzeitraums berechnet.
3. Ebike4Delivery kann die Laufzeitbeträge in den folgenden Fällen jederzeit nach Abschluss des Mietvertrags ändern:
- wenn nach Unterzeichnung der Mietverträge Steuern oder Abgaben, die sich auf den Besitz oder die Nutzung des Mietobjekts beziehen, geändert und/oder eingeführt werden;
- wenn der Kaufpreis des Mietprodukts zwischen der Unterzeichnung des Mietvertrags und der Lieferung des Mietprodukts erhöht wird;
- wenn sich die von Ebike4Delivery gezahlten Versicherungsprämien ändern;
- wenn sich die Spezifikation des Mietprodukts auf Wunsch des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen ändert.
4. Eine Änderung der Laufzeitbeträge gemäß diesem Artikel berechtigt den Kunden nicht, den Mietvertrag zu kündigen.
Artikel 5 - Beginn und Dauer des Mietvertrags
1. In jedem Mietvertrag ist das Datum des Beginns des Mietvertrags und die Dauer des Mietzeitraums angegeben.
2. Der Mietvertrag endet, wenn die im Mietvertrag vereinbarte Mietzeit abgelaufen ist. Jede Verlängerung des Mietvertrags wird zwischen den Parteien vereinbart. Der Kunde bleibt verpflichtet, die für das Mietprodukt (die Nutzung) geschuldeten Beträge (Laufzeit) zu zahlen, bis es an Ebike4Delivery zurückgegeben worden ist.
Artikel 6 - Lieferung des Mietgegenstandes
1. Das Lieferdatum gilt als Beginn des Mietzeitraums.
2. Wenn das Mietprodukt zur Auslieferung bereit ist, wird der Käufer von EBike4Delivery benachrichtigt.
3. Nach dieser Nachricht vereinbart der Kunde einen Liefer- oder Abholtermin für die Mietprodukte, wobei das Lieferdatum nicht später als 5 Arbeitstage sein darf, nachdem Ebike4Delivery die Nachricht gesendet hat, dass das Mietprodukt bereitsteht.
4. Wenn kein rechtzeitiger Termin für die Lieferung oder Abholung vereinbart wird, wird der Liefertermin auf 5 Werktage festgelegt, nachdem Ebike4Delivery die Bereitstellung des Mietprodukts mitgeteilt hat.
5. Wenn zwischen den Parteien ein Termin für die Lieferung der Mietprodukte vereinbart wird, die Mietprodukte aber nicht vom Kunden übernommen werden oder übernommen werden können, gilt der nicht eingehaltene Liefertermin als Beginn der Mietdauer.
6. Nimmt der Kunde die Mietprodukte nicht ab, ist er verpflichtet, Ebike4Delivery alle Verluste zu erstatten, die ihm dadurch entstehen, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - alle für die vereinbarte Mietdauer fälligen Beträge und/oder Kosten im Zusammenhang mit einer erfolglosen Lieferung.
7. Die Mietprodukte werden dem Kunden an die vom Kunden im Mietvertrag angegebene Adresse geliefert, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren.
8. Bei der Übergabe des Mietprodukts muss die Person, die das Mietprodukt in Empfang nimmt, einen gültigen Ausweis vorlegen und die Empfangsbestätigung unterschreiben. Diese Person gilt als gesetzlicher Vertreter des Kunden.
9. Mit der Unterzeichnung der Lieferbestätigung bestätigt der Kunde, dass sich das an ihn gelieferte Mietprodukt in gutem Zustand befindet, den Anforderungen des Mietvertrags entspricht und einsatzbereit ist.
10. Bei der Lieferung festgestellte Mängel oder Schäden sind vom Kunden in der Empfangsbestätigung unter Androhung der Verwirkung aller Rechte des Kunden zu melden.
11. Zum Zeitpunkt der Lieferung geht das Risiko einer Beschädigung des Mietobjekts auf den Kunden über.
12. Die Überschreitung der von Ebike4Delivery angegebenen Lieferfristen führt nicht zu einem Verzug seitens Ebike4Delivery. Liefertermine sind Zieltermine und können niemals als Fristen interpretiert werden.
Artikel 7 - Zahlungen
1. Der Kunde zahlt Ebike4Delivery alle fälligen (Termin-)Beträge, einschließlich Mehrwertsteuer und in Euro.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die fälligen (Raten-)Beträge stets pünktlich zu zahlen.
3. Die fälligen (Raten-)Beträge müssen immer zum Fälligkeitsdatum der Rechnung auf dem Bankkonto von Ebike4Delivery überwiesenwerden.
4. Der Käufer ermächtigt Ebike4Delivery, alle fälligen Beträge, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Kündigungsbeträge, Versicherungsselbstbeteiligung, Reparaturkosten und/oder Wartungskosten vom Bankkonto des Käufers, um das Fälligkeitsdatum der Rechnung herum per Lastschrift einzuziehen.
5. Etwaige Vertragsstrafen, die dem Kunden durch die Nutzung der Mietprodukte durch den Kunden, die Zusteller oder Dritte entstehen, werden unverzüglich - in jedem Fall aber vor Fälligkeit der jeweiligen Vertragsstrafe - per Lastschrift eingezogen.
6. Mit der Unterzeichnung einer SEPA-Lastschriftermächtigung im Mietvertrag ermächtigt der Käufer Ebike4Delivery, die fälligen (Raten-)Beträge vom Bankkonto des Käufers einzuziehen bzw. einziehen zu lassen und das Bankkonto des Käufers vor Ablauf der Mietzeit mit 1 EUR zu belasten. Wenn diese Überprüfung durch Ebike4Delivery nicht erfolgreich ist, ist Ebike4Delivery nicht verpflichtet, dem Käufer die Mietprodukte zur Verfügung zu stellen. Der Käufer schuldet weiterhin die im Mietvertrag vereinbarten (Raten-)Beträge für die Dauer des Mietverhältnisses.
7. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde ohne weitere Inverzug setzung in Verzug und schuldet die gesetzlichen Handelszinsen auf den überfälligen (Raten-)Betrag.
8. Bei Zahlungsverzug ist Ebike4Delivery berechtigt, die geschuldeten Beträge, um die tatsächlichen Rechtskosten zu erhöhen, einschließlich der Kosten für den Rechtsbeistand, auch wenn diese den Liquidationssatz übersteigen, sowie um alle Ebike4Delivery entstandenen außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten, mit einem Minimum von fünfzehn Prozent (15 %) des geschuldeten, nicht rechtzeitig gezahlten Betrags.
9. Nimmt der Kunde die Zahlung wieder auf, nachdem er in Verzug geraten ist, werden diese Zahlungen zunächst auf die geschuldeten Zinsen und dann auf den jeweils ältesten (Raten-)Betrag angerechnet.
10. Die Rechnungen werden an die Ebike4Delivery bekannte E-Mail-Adresse geschickt. Wenn sich die E-Mail-Adresse des Kunden ändert, wird der Kunde Ebike4Delivery darüber informieren.
11. Nicht beim Kunden eingegangene Rechnungen ändern nichts an der Zahlungsverpflichtung des Kunden.
12. Auch wenn ein Mietprodukt, aus welchem Grund auch immer, nicht genutzt werden kann, bleibt der Kunde zur Zahlung verpflichtet.
Artikel 8 - Eigentum an der vermieteten Ware
1. Das Mietprodukt bleibt immer das Eigentum von Ebike4Delivery, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
2. Der Kunde darf das Mietprodukt nicht verkaufen, verpfänden oder anderweitig belasten.
3. Der Kunde erklärt, dass ihm bekannt ist, dass Ebike4Delivery berechtigt ist, das Eigentum an den Leasing-Produkten zu übertragen (oder übertragen zu lassen) und den Leasing-Vertrag und eventuelle Zusatzvereinbarungen von Dritten weiterführen zu lassen, und erklärt, dass er damit im Voraus einverstanden ist.
Artikel 9 - Zubehör
1. Der Einbau von Zubehör oder andere Änderungen oder Ergänzungen des Mietprodukts bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Ebike4Delivery. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass das Zubehör montiert und demontiert werden kann, ohne das Mietprodukt zu beschädigen.
Artikel 10 - Verwendung des Mietgegenstands
1. Die Mietprodukte dürfen von den Transportunternehmen nur für die Zustellung auf der letzten Meile verwendet werden. Der Mietgegenstand darf nicht für andere Zwecke verwendet werden, insbesondere nicht für die Beförderung von Personen und/oder Tieren, für Fahrstunden oder im Rahmen von Wettbewerben, Geschwindigkeits-, Geschicklichkeits- und/oder Zuverlässigkeitsprüfungen.
2. Der Zusteller ist verpflichtet, vor jeder Nutzung des Mietgegenstandes die Gebrauchstauglichkeit des Mietgegenstandes zu überprüfen, insbesondere den Reifendruck, die korrekte Funktion der Vorder- und Rücklichter, der Bremsen und der Richtungsanzeige des E-Bikes und E-Scooters.
3. Der Mietgegenstand wird vom Käufer und/oder dem Zusteller gemäß den Nutzungs- und Wartungsbedingungen genutzt und gewartet, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Anhang 1 - die Nutzungs- und Wartungsbedingungen - beigefügt sind. Der Käufer erklärt, dass er und die Zusteller mit der Funktionsweise, den Nutzungs- und Wartungsbedingungen des Mietgegenstands vertraut sind.
4. Bei der Nutzung des Mietgegenstands müssen die Zusteller alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen, wie z. B. - aber nicht nur - den Besitz eines gültigen Führerscheins, wenn sie einen E- Scooter benutzen.
5. Die Fahrer der Mietgegenstände dürfen zum Zeitpunkt der Nutzung der Mietprodukte keinen Alkohol, andere Betäubungsmittel und/oder Medikamente, die die Fahrtauglichkeit beeinflussen (können), konsumieren oder konsumiert haben.
6. Im Falle einer Beschädigung oder eines Mangels des Mietgegenstandes ist es dem Käufer und/oder dem Zusteller nicht gestattet, den Mietgegenstand zu benutzen, wenn dies zu einer Verschlimmerung des Schadens, des Mangels oder zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen könnte.
7. Der Kunde wird die Mietgegenstände Dritten, die nicht Zusteller sind, nicht zur Nutzung oder Mitnutzung zur Verfügung stellen.
8. Ohne die Zustimmung von Ebike4Delivery ist es dem Käufer und/oder dem Zusteller nicht gestattet, die Mietgegenstände außerhalb der Grenzen Deutschlands zu bewegen.
9. Die Handlungen und Unterlassungen von Zustellern im Zusammenhang mit den Mietgegenständen gehen zu Lasten des Kunden, als ob es sich um eigene Handlungen und Unterlassungen des Kunden handeln würde. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob die Zusteller der Mietgegenstände die Bestimmungen dieses Artikels und der Nutzungs- und Wartungsbedingungen einhalten.
Artikel 11 - Wartung und Reparaturen
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände entsprechend ihrer Beschaffenheit und ihrem Verwendungszweck mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und für die in Anhang 1 - Nutzungs- und Wartungsbedingungen - beschriebene Wartung zu sorgen.
2. Der Kunde führt Buch darüber, wann die Mietgegenstände gewartet werden müssen. Sobald ein Wartungstermin erforderlich ist, vereinbart der Kunde mit Ebike4Delivery über http://www.Ebike4Delivery.com/service einen Termin für die Wartung.
3. Ebike4Delivery ist berechtigt - ohne dazu verpflichtet zu sein -, einmal im Jahr zu überprüfen, ob der Kunde die Nutzungs- und Wartungsbedingungen einhält. Ebike4Delivery kann unangekündigt eine Kontrolle durchführen.
4. Alle Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Mietgegenständen werden grundsätzlich von Ebike4Delivery durchgeführt, es sei denn, Ebike4Delivery hat dem Kunden vorher schriftlich sein Einverständnis gegeben, die Wartung oder Reparatur von einem anderen Wartungs- oder Reparaturunternehmen durchführen zu lassen.
5. Weist ein Mietgegenstand einen Mangel auf, muss der Kunde diesen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach seiner Feststellung, über http://www.Ebike4Delivery.com/service melden.
6. Der Kunde hat Anspruch auf die im Mietvertrag festgelegte Anzahl von Wartungssitzungen für die Mietgegenstände. Das bedeutet, dass die im Mietvertrag vereinbarten Wartungszeiten zu Lasten von Ebike4Delivery gehen, wenn der Kunde die Mietgegenstände normal nutzt.
7. In den folgenden Fällen - aber nicht nur in diesen - wird nicht von einer normalen Nutzung ausgegangen. Das bedeutet, dass die Wartungs- und Reparaturkosten des Mietgegenstands zu Lasten des Kunden gehen (für eine eventuelle Deckung von Schäden an den Mietgegenständen siehe Artikel 14 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen):
- Wenn der Kunde die Wartung der Mietgegenstände nicht gemäß den Nutzungs- und Wartungsbedingungen (Anlage 1) durchgeführt hat oder hat durchführen lassen;
- Wenn der Mietgegenstand nicht in Übereinstimmung mit Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet wurde;
- Ersatz-, Reparatur- und/oder Wiederherstellungsarbeiten am Mietgegenstand infolge von Schäden, die durch den Zusteller, den Käufer, einen Dritten oder andere äußere Ursachen verursacht wurden;
- (Verschlimmerung von) Schäden, die durch die Nutzung eines fehlerhaften oder beschädigten Mietgegenstands verursacht wurden;
- Schäden am Mietgegenstand, die dadurch verursacht werden, dass der Kunde und/oder der Zusteller den Mietgegenstand an einen Dritten vermietet und/oder einem Dritten zur Verfügung stellt;
- Schäden, die am Mietgegenstand entstanden sind, wenn der Mietgegenstand für einen anderen Zweck als die Lieferung auf der letzten Meile verwendet wurde;
- Schäden, die durch den Verlust des Mietgegenstands und der zum Mietgegenstand gehörenden Schlüssel oder durch den Betrieb der Alarmanlage oder der zum Mietgegenstand gehörenden Dokumente (wie z. B. des Fahrzeugscheins) verursacht werden;
Artikel 12 - Ersatz für den Mietgegenstand
1. Ein Ersatz für den Mietgegenstand bei Reparatur- und Wartungsarbeiten - die von Ebike4Delivery durchgeführt werden - ist Teil des Mietvertrags.
2. Ebike4Delivery ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand für die Restlaufzeit des Mietvertrages durch einen Mietgegenstand gleicher oder nahezu gleicher Art oder Ausführung zu ersetzen.
3. Wenn die Wartung und/oder die Reparatur auf die Nichteinhaltung der in den Artikeln 10, 11 und 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Verpflichtungen zurückzuführen ist oder wenn die Reparatur die Folge einer anormalen Nutzung ist, gehen die Kosten für einen Ersatz für den Mietgegenstand zu Lasten des Kunden.
Artikel 13 - Protokoll für Schadensersatzansprüche
1. Im Falle einer Beschädigung des Mietgegenstands, des Zustellers oder eines Dritten informiert der Kunde Ebike4Delivery unverzüglich.
2. Dokumente, die sich auf den Schaden beziehen, wie z.B. Schadensformulare, Zeugenaussagen und offizielle Berichte, müssen vom Kunden direkt an Ebike4Delivery geschickt werden.
3. Im Falle eines Diebstahls der Mietgegenstände zeigt der Kunde den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei an, und der Kunde lässt Ebike4Delivery oder einem von Ebike4Delivery beauftragten Versicherungsexperten stets per Einschreiben die beiden Originalschlüssel des Mietprodukts zukommen. Unmittelbar nach Erhalt des Polizeiberichts sendet der Kunde den Polizeibericht per E-Mail und Einschreiben an Ebike4Delivery.
4. Diebstahl oder Verlust des/der Schlüssel(s) werden Ebike4Delivery sofort gemeldet, und der Kunde zeigt dies unverzüglich bei der Polizei an. Unmittelbar nach Erhalt des Polizeiberichts sendet der Kunde den Bericht per E-Mail und Einschreiben an Ebike4Delivery.
Artikel 14 - Beschädigung und Versicherung des Mietgegenstands
1. Die Versicherungsbedingungen der (Kasko-)Versicherung für die Mietgegenstände sind als Anlage 2 beigefügt.
2. Schäden an den Mietgegenständen, für die - auch wenn die Versicherung gemäß der Versicherungsdeckung greifen würde - keine Zahlung durch die Versicherung erfolgt, gehen zu Lasten des Kunden.
3. Sofern der Mietgegenstand oder ein Dritter durch die Versicherung gedeckt ist, hat der Kunde eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall von:
- 250 EUR im Falle eines Akkus;
- 250 EUR im Falle eines E-Bikes;
- 1.500 EUR im Falle eines E-Scooters;
4. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung des Mietgegenstands haftet der Kunde für alle Schäden, die durch ein Ereignis im Zusammenhang mit dem Mietgegenstand entstanden sind. Wenn Ebike4Delivery von einer Versicherung bezahlt wird, hat dies keinen Einfluss auf die Haftung des Käufers.
5. Wenn die Versicherungsgesellschaft aus irgendeinem anderen Grund die Deckung verweigert, haftet der Kunde in vollem Umfang für die Kosten und Schäden, die Ebike4Delivery dadurch entstanden sind.
6. Die Beschädigung oder der Verlust von persönlichen Gegenständen, die sich auf dem Mietgegenstand befanden, und/oder von Zubehör, das der Kunde selbst angebracht hat und das nicht im Mietvertrag enthalten ist, geht immer zu Lasten des Kunden.
7. Wenn der Kunde das Protokoll über die Schadensmeldung in Artikel 13 nicht einhält, gehen die (Folge-)Schäden, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Kosten aufgrund der Zahlungsverweigerung, zu Lasten des Kunden.
Artikel 15 - Beendigung des Mietvertrags
1. Eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrags durch den Kunden ist nicht möglich, außer in dem in Artikel 2.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fall.
2. Wird der Mietvertrag dennoch vom Kunden gekündigt, so muss der Kunde die Laufzeitbeträge für die im Mietvertrag vereinbarte Restlaufzeit entrichten.
3. Ebike4Delivery ist berechtigt, nach eigenem Ermessen alle oder einen Teil der Mietverträgezwischen dem Kunden und Ebike4Delivery auszusetzen oder sie durch eine schriftliche Erklärung ohne gerichtliche Intervention mit sofortiger Wirkung zu beenden oder aufzulösen, ohne dass Ebike4Delivery zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet ist, wobei alle Rechte, die Ebike4Delivery in Bezug auf die Entschädigung von Kosten, Verlusten und Zinsen zustehen, erhalten bleiben, und ist berechtigt, die Mietgegenstände mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen, wenn:
- der Kunde nicht pünktlich zahlt oder er eine oder mehrere andere Verpflichtungen aus dem Mietvertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Nutzungsbedingungen (Anlage 1) nicht erfüllt;
- der Kunde einen Zahlungsaufschub beantragt oder für insolvent erklärt wird;
- der Kunde beschließt, sein Unternehmen aufzulösen oder zu liquidieren oder seine Tätigkeit de facto einzustellen;
- der Kunde ins Ausland zieht;
- der Kunde in jedweder Form die Kontrolle über seine Vermögenswerte verliert;
- eine Pfändung an den beweglichen und/oder unbeweglichen Gütern des Käufers oder am Mietgegenstand erfolgt;
- das Mietprodukt gestohlen wurde und nach 30 Tagen noch nicht zurückgegeben wurde.
4. Der Käufer ist verpflichtet, Ebike4Delivery unverzüglich schriftlich über die in Artikel 15.3 genannten Umstände zu informieren.
5. Der Käufer ist verpflichtet, den Gerichtsvollzieher, der die Pfändung vornimmt, die Polizei oder die Justiz, den Verwalter oder den Kurator des Mietvertrags unverzüglich zu informieren. Der Käufer ermächtigt Ebike4Delivery hiermit, im Namen des Käufers alle Maßnahmen zur Rücknahme des Mietgegenstands zu ergreifen.
6. Im Falle einer Kündigung oder Auflösung des Mietvertrags durch Ebike4Delivery ist der Kunde verpflichtet, Ebike4Delivery unter anderem, aber nicht ausschließlich, zu entschädigen:
- die Summe der überfälligen Laufzeitbeträge, der aufgelaufenen Handelszinsen und der gesamten verbleibenden Laufzeitbeträge;
- Kosten für die Rücknahme des Mietgegenstandes;
- Wenn der Mietgegenstand gepfändet wurde, die Laufzeitbeträge, bis der Mietgegenstand wieder frei von Pfändungen und im Besitz von Ebike4Delivery ist, sofern dies ein längerer Zeitraum ist als die verbleibenden Laufzeitbeträge, die gemäß der im Mietvertrag vereinbarten Mietdauer geschuldet werden;
- die Wiederbeschaffungskosten des Mietgegenstandes bei Diebstahl oder Verlust, wenn diese nicht durch die Versicherung gedeckt sind.
7. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten jeglicher Art, die Ebike4Delivery infolge der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers aus dem Mietvertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Käufers.
8. Die Laufzeitbeträge werden so lange gezahlt, bis der Mietvertrag aufgelöst wird und der Mietgegenstand wieder im Besitz von Ebike4Delivery ist.
9. Die Beendigung des Mietvertrags durch den Kunden führt niemals zu einer Verpflichtung zur Rückzahlung der vom Kunden bereits an Ebike4Delivery gezahlten (Laufzeit-)Beträge.
Artikel 16 - Rückgabe des Mietgegenstands
1. Der Kunde muss den Mietgegenstand spätestens am letzten Arbeitstag des im Mietvertrag vereinbarten Mietzeitraums an eine von Ebike4Delivery angegebene Adresse zurückgeben.
2. Spätestens 5 Arbeitstage vor Ablauf der Mietdauer muss der Kunde mit Ebike4Delivery einen Termin für die Rückgabe des Mietgegenstands vereinbaren.
3. Wenn der Mietgegenstand nicht (rechtzeitig) zurückgegeben wird, schuldet der Kunde die Zahlung zusätzlicher (Laufzeit-)Beträge im Zusammenhang mit dem Mietgegenstand, bis der Mietgegenstand an Ebike4Delivery zurückgegeben wird.
4. Bei der Rückgabe des Mietgegenstands prüft ein Mitarbeiter von Ebike4Delivery zusammen mit dem Kunden, ob der Mietgegenstand beschädigt und sauber ist und ob alle Teile, einschließlich der beiden Schlüssel und die zum Mietgegenstand gehörenden Dokumente vorhanden sind. Das Ergebnis dieser Bewertung wird in einem Sammelbericht festgehalten. Der Sammelbericht ist maßgebend.
5. Wenn bei der Rückgabe des Mietgegenstandes Schaden festgestellt wird, der nicht gemeldet wurde, nicht unter den Versicherungsschutz oder die Karosserieversicherung fällt und/oder nicht auf der Empfangsbestätigung im Sinne von Artikel 6.10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt wurde, geht dieser Schaden zu Lasten des Kunden.
6. Wenn der Mietgegenstand nicht sauber zurückgegeben wird, kann Ebike4Delivery dem Kunden die Reinigungskosten von mindestens 40 € ohne Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.
7. Befindet sich der Mietgegenstand bei der Rückgabe in einem deutlich schlechteren Zustand als bei normalem Gebrauch und normaler Wartung zu erwarten wäre, ist Ebik4Delivery berechtigt, dem Kunden die Wertminderung in Rechnung zu stellen.
8. Bei fehlenden Teilen, Schlüsseln und/oder Dokumenten gehen die Kosten für Ersatz und Wertminderung zu Lasten des Kunden.
9. Änderungen oder Ergänzungen, die der Kunde am Mietgegenstand vorgenommen hat, müssen vom Kunden bei der Rückgabe entfernt werden, ohne dass dadurch Schäden am Mietgegenstand entstehen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, hat Ebike4Delivery das Recht, den Mietgegenstand in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Kunden.
10. Wenn das vom Kunden angebrachte Zubehör nicht entfernt wird, wird Ebike4Delivery bei der Rückgabe des Mietgegenstands ohne Entschädigung Eigentümer des Zubehörs.
11. Wenn der Kunde den Mietgegenstand nicht vor Ablauf des Mietvertrags zurückgibt, ist Ebike4Delivery berechtigt, den Ort zu betreten, an dem sich der Mietgegenstand befindet, um ihn in Besitz zu nehmen. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
12. Der Kunde muss Ebike4Delivery für Einkommensverluste entschädigen, wenn er den Mietgegenstand nicht wieder vermieten kann, weil nach der Rückgabe des Mietgegenstands mehr als angemessene Reparaturen oder Restaurierungen durchgeführt werden müssen.
Artikel 17 - Höhere Gewalt
1. Wenn Ebike4Delivery aufgrund höherer Gewalt vorübergehend nicht in der Lage ist, den Mietvertrag zu erfüllen, ist es berechtigt, die Erfüllung des Mietvertrags ganz oder teilweise auszusetzen, solange die höhere Gewalt andauert.
2. Wenn Ebike4Delivery aufgrund höherer Gewalt dauerhaft nicht in der Lage ist, den Mietvertrag zu erfüllen, ist es berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass Ebike4Delivery verpflichtet ist, dem Kunden eine Entschädigung oder einen Schadenersatz zu zahlen. Als höhere Gewalt gelten Versäumnisse seitens Ebike4Delivery oder eines seiner Lieferanten und/oder anderer Hilfspersonen, Produktionsausfälle, Arbeitsunterbrechungen und übermäßige Abwesenheit von Mitarbeitern und/oder anderen Hilfspersonen, staatliche Maßnahmen und Wetterbedingungen.
Artikel 18 - Haftung
1. Ebike4Delivery haftet nicht für (un)direkte und/oder immaterielle Schäden, die dem Kunden, dem Zusteller oder Dritten durch oder aufgrund des Mietgegenstands entstehen, es sei denn, Ebike4Delivery hat vorsätzlich oder absichtlich fahrlässig gehandelt.
2. Ebike4Delivery haftet nicht für Fehler oder Unterlassungen von Dritten, die es beauftragt.
3. Ebike4Delivery haftet nicht für Schäden, wenn der Kunde Ebike4Delivery für die Zwecke des Mietvertrags falsche oder nicht repräsentative Angaben gemacht hat.
4. Falls Ebike4Delivery dem Kunden gegenüber haftbar ist, beschränkt sich diese Haftung auf maximal den Betrag, der von der Berufs- und/oder Haftpflichtversicherung von Ebike4Delivery ausgezahlt wird. Wenn der Versicherer keine Zahlung leistet oder wenn Ebike4Delivery nicht versichert ist, ist die Haftung auf einen Betrag begrenzt, der der Summe, der in den letzten 12 Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis geleisteten Laufzeitzahlungen entspricht.
5. Der Kunde stellt Ebike4Delivery von jeglichen Ansprüchen von Zustellern oder Dritten frei, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - den Ersatz von Kosten, Schäden oder Verletzungen sowie die Zahlung von Bußgeldern, die sich aus der Nutzung des Mietgegenstands ergeben.
6. Ebike4Delivery hat eine Haftpflichtversicherung für die E-Scooter abgeschlossen. Wenn der Haftpflichtversicherer nicht für den (vollen) Schaden aufkommt, der sich aus der Nutzung dieses Mietgegenstands ergibt, muss der Kunde für die (sonstigen) Kosten aufkommen. Eine eventuelle Entschädigung durch den Drittversicherer berührt nicht die Haftung des Kunden gegenüber Ebike4Delivery.
7. Wenn der Kunde seinen Schaden oder das Risiko eines Schadens infolge der Entnahme und/oder Nutzung der Mietgegenstände versichern möchte, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - seinen eigenen direkten und indirekten Schaden, den Schaden an den Zustellern, den Schaden an Dritten und den Schaden an den Mietgegenständen, muss der Kunde eine eigene angemessene (Geschäfts-)Risiko- und/oder Haftpflichtversicherung abschließen.
Artikel 19 - Gesamtschuld
1. Sind mehrere juristische oder natürliche Personen als Abnehmer der Mietgegenstände aufgeführt, so haftet jede von ihnen gesamtschuldnerisch für die Einhaltung der sich aus dem Mietvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Verpflichtungen.
Artikel 20 - Rechte an geistigem Eigentum
1. Alle Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf die Mietgegenstände liegen bei Ebike4Delivery, seinen Lizenzgebern oder anderen Dritten und werden durch den Mietvertrag nicht auf den Kunden übertragen.
2. Selbst wenn Teile von Ebike4Delivery speziell für den Kunden entworfen und/oder entwickelt werden, werden die dadurch geschaffenen geistigen Eigentumsrechte nicht auf den Kunden übertragen.
Artikel 21 - Datenschutz
1. Dem Kunden ist bekannt, dass die Mietgegenstände mit einem Track & Trace-System ausgestattet sein können. Ebike4Delivery hat Zugang zu allen Informationen in diesem System und behandelt diese vertraulich. Ebike4Delivery wird die Daten grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung an den Käufer verwenden. Diese Informationen werden ohne die schriftliche Zustimmung des Käufers nicht an andere Parteien weitergegeben, außer im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung und/oder wenn eine Aufsichtsbehörde Ebike4Delivery dazu verpflichtet.
2. Ebike4Delivery verarbeitet personenbezogene Daten wie in seiner Datenschutzerklärung angegeben.
Artikel 22 - Geltendes Recht
1. Der Mietvertrag, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle damit zusammenhängenden Vereinbarungen unterliegen dem deutschen Recht. Streitigkeiten werden dem Bezirksgericht von Oost-Brabant, Standort 's-Hertogenbosch, vorgelegt.
Artikel 23 - Schlussbestimmungen
1. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen oder von einem Gericht aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
2. Die niederländische Fassung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen hat stets Vorrang vor jeder anderen Sprachfassung.
Artikel 24 - Beschwerden
1. Bei Beschwerden oder anderen Fragen kann sich der Kunde über info@Ebike4Delivery.com an Ebike4Delivery wenden.